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AGB


Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, welche über den Internetshop https://shop.fpe.de und zwischen der fpe Friseur- und Kosmetikbedarf eG, Heinrich-Hertz-Str. 34, 70794 Filderstadt, Telefonnummer: 0711-21096-0, E-Mail-Adresse: contact@fpe.de, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Herrn Helmut Lenzen, eingetragen im Genossenschaftsregister Stuttgart GnR Nr. 220 105, USt-Identifikationsnummer: DE 147799730- im Folgenden: „fpe eG“- und den in § 1 des Vertrages bezeichneten Kunden - im Folgenden: „Kunden“- geschlossen werden.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website www.fpe.de und www.shop.fpe.de abzurufen und auszudrucken.

§ 2 Angebot - Aufträge
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir können die uns gegenüber abgegebenen Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der Bereitstellung der bestellten Leistung/Warenlieferung annehmen oder das Angebot ablehnen.
(2) Zwischen dem Vertragspartner und uns kommt nur durch unsere Annahme ein Vertrag zustande, in den unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind. Unsere Annahme ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt ist oder wir eine nach dem Vertrag geschuldete Hauptleistung erbracht haben.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Verwaltungssitz. Wir berechnen in der Regel die am Liefertag gültigen Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Wir liefern ab einem Mindestwarenwertwert von 30,00 € (netto). Ab EUR 75,00 (netto) Warenwert liefern wir im gesamten Bundesgebiet frei Haus. Bei geringerem Warenwert werden Fracht - und Verpackungskosten in Höhe von mindestens EUR 4,90 (netto), berechnet.
(3) Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
- Vorkasse mit 3 % Skonto, oder
- bei Bankeinzug mit 3 % Skonto, oder
- innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder
- innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug).
Der Skontoabzug setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Die Lieferung per Vorkasse behalten wir uns vor.
(4) Wir sind berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbeträge zu verlangen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, so können wir die Leistung verweigern und dem Käufer eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Käufers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

§ 4 Lieferzeit – Gefahrenübergang – Verpackung
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag aufgrund schriftlicher Vereinbarung ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Geschäftssitz vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn nicht anders vereinbart. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
(3) Für verzögerte Lieferung, verursacht durch Verschulden der Bahn, Post oder Spediteure, sowie für Verlust, Beschädigungen usw. während des Transportes sind wir nicht haftbar.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die gelieferte Ware, insbesondere Möbel, mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
(5) Wird die gelieferte Ware, insbesondere Möbel, mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die dauerhafte Verbindung der gelieferten Ware, insbesondere Möbel, mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Unabhängig davon bleiben wir in jedem Fall zur Wegnahme berechtigt.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen nachgekommen ist.
(2) Soweit die Kaufsache mangelhaft ist, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder den Kaufpreis zu mindern.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Aufwendungsersatzansprüche.
(9) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer/Lieferanten. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen

§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden, es sei denn, dass wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand das für unseren Verwaltungssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zulässigen Ort zu verklagen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Verwaltungssitz Erfüllungsort.

fpe Friseur- und Kosmetikbedarf eG
Heinrich-Hertz-Str. 34 | D 70794 Filderstadt
Vertreten durch den Vorstand:
Helmut Lenzen (gesch. Vorstand)
Bernd Rädisch
Genossenschaftsregister Stuttgart GnR Nr. 220 105
Umsatzsteueridentifikations-Nr. DE 147799730